Jedes DAV-Mitglied genießt über die DAV-Mitgliedschaft folgenden Versicherungsschutz bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten (inkl. Skilauf, Ski-Langlauf, Snowboard).
Erstattet werden die Kosten für Such-, Bergungs- und Rettungskosten bei Bergunfällen je Person und Ereignis bis 25.000 Euro.
Erstattet werden Unfallbedingte Heilkosten (Arzt, Krankenhaus) der notwendigen medizinischen Hilfe im Ausland bei Unfallverletzung während der Ausübung von Alpinsport.
!!! Heilkosten aufgrund Krankheit sind nicht abgesichert.
Leistungen aus anderen Versicherungen bzw. von Sozialversicherungsträgern sind zuerst in Anspruch zu nehmen (Subsidiarität).
Erstattet werden:
• 5.000 Euro bei Unfalltod
• 25.000 Euro bei 100%iger Vollinvalidität
!!! Die Leistung aus der Unfallversicherung erfolgt erst bei einer Invalidität von mindestens 20 % (gem. Gliedertaxe).
Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus Personen- und Sachschäden mit bis zu 6.000.000 Euro, sofern sich diese Ansprüche aus bergsportlichen Aktivitäten ergeben. Dabei gilt, dass der Versicherungsschutz nur greift, wenn eine selbst abgeschlossene Privat-Haftpflichtversicherung keinen Versicherungsschutz leistet.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit (außer bei Pauschalreisen außerhalb Europas) bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung nachstehend genannter Alpinsportarten sowie während einer Veranstaltung des DAV und den dazu gehörigen Trainingseinheiten:
Bergsteigen, z. B.
– Bergwandern;
– Bergsteigen;
– Fels- und Eisklettern in freier Natur;
– Klettern an einer dafür eingerichteten Kletterwand, Bouldern, Wettkampfklettern;
– Trekking.
Wintersport, z. B.
– Skifahren (alpin, nordisch, telemark);
– Snowboarden;
– Skitouren/Skibergsteigen;
– Skibobfahren;
– Schneeschuhgehen.
Sonstige Alpinsportarten, z. B.
– Höhlenbegehungen;
– Mountainbiking;
– Kajak- und Faltbootfahren;
– Canyoning/Rafting.
Veranstaltungen des Bundesverbands und der Sektionen des DAV, z. B.
– Teilnahme an satzungsgemäßen Veranstaltungen des Bundesverbands und der Sektionen.
… für geprüfte Touren- und Fachübungsleiter*innen. Versichert sind sämtliche nach DAV-Richtlinien geprüften und im Auftrag des DAV, der DAV-Landesverbände und der JDAVs tätigen Fachübungsleiter*innen.
… für Vorstände, ungeprüfte Touren- und Übungsleiter*Innen und sonstige im Auftrag der DAV-Sektionen tätige Mitglieder und Angestellte.
Versichert sind die Teilnehmer*innen der maximal 14 Tage dauernden zentralen Ausbildungskurse zum Fachübungsleiter*in, Trainer*in u.a.m.
Diese pauschale Kaskoversicherung ist obligatorisch für alle Sektionen.
Die Benutzung privater Pkw für Sektionsfahrten ist der Regelfall. Im Fall eines Unfalls besteht bei bestehender Kaskoversicherung das Risiko der Höherstufung, das heißt des Verlustes des Schadensfreiheitsrabatts. Besteht keine eigene Fahrzeug-Kaskoversicherung, müsste der Schaden durch den Fahrer selbst getragen werden. Die DAV-Dienstreise-Kaskoversicherung trägt solche Schäden und deckt somit das Kostenrisiko.
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