Mitgliederverwaltung

Mitgliederverwaltung

Dauer und Beendigung der Mitgliedschaft (vgl. hierzu §§ 10 - 12 der Vereinssatzung)

Die Mitgliedschaft ist eine jährliche Mitgliedschaft, die sich jeweils um ein weiteres Jahr verlängert, wenn sie nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vereinsjahres schriftlich gekündigt wird. Das Vereinsjahr ist identisch mit dem Kalenderjahr und folglich hat die Kündigung spätestens zum 30. September zu erfolgen und die Mitgliedschaft endet dann zum 31. Dezember. Danach eingehende Kündigungen werden erst zum 31.12. des Folgejahres wirksam. 

Ein Mitglied, das seinen Jahresbeitrag trotz schriftlicher Aufforderung nicht bezahlt, kann durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung aus dem Verein ausgeschlossen werden.

Weiterhin kann ein Mitglied bei einem groben Verstoß gegen die Zwecke der Sektion oder des DAV sowie einer schweren Schädigung des Ansehens oder der Belange der Sektion oder des DAV ausgeschlossen werden.

Beitragszahlung

Der jährlich fällige Mitgliedsbeitrag ist spätestens bis zum 31. Januar des laufenden Vereins-/Kalenderjahres an die Sektion zu entrichten.

Zwecks Minimierung der Verwaltungskosten sollte der Sektion hierzu zusammen mit dem Aufnahmeantrag ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Der Beitrag wird dann im Dezember / Anfang Januar für das Folgejahr per Lastschrift eingezogen.

Wird uns kein Lastschriftmandat erteilt oder kann der Beitrag aus anderen Gründen (z.B. wg. ungültiger Bankverbindung) nicht mittels Lastschrift eingezogen werden, wird zur Kompensation des dadurch verursachten Verwaltungsaufwands jeweils eine Gebühr von € 5,-- erhoben.

 

Mitgliedsausweis

Nach erfolgter Beitragszahlung wird der neue Mitgliedsausweis im Februar des Folgejahres per Post zugestellt.
!!!! Der "alte" Mitgliedsausweis des Vorjahres ist immer bis Ende Februar des Folgejahres gültig.

Bei Verlust des Ausweises wird auf Antrag ein Ersatzausweis gegen eine Gebühr von € 5,-- ausgestellt.

 

Mitgliederrechte

Die volljährigen Mitglieder haben Sitz und Stimme in der jährlichen Mitgliederversammlung, können wählen und gewählt werden. Sie können das Sektionseigentum zu den dafür vorgesehenen Bedingungen nutzen.

Den nicht volljährigen Mitgliedern stehen die zuvor genannten Mitgliederrechte mit Ausnahme des Wahl- und Stimmrechts zu.

Die Mitglieder der Sektion sind mittelbare Mitglieder des Deutschen Alpenvereins (DAV) und sind berechtigt, von dessen Einrichtungen zu den hierfür vorgesehenen Bedingungen Gebrauch zu machen.

Die Rechte stehen dem Mitglied nur für den Zeitraum zu, für den es den Jahresbeitrag entrichtet hat.

Mitgliederpflichten

Jedes Mitglied ist verpflichtet, der Sektion Änderungen seiner Anschrift sowie - bei erteilten SEPA-Lastschriftmandaten - seiner Bankverbindung umgehend mitzuteilen.